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   VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577   

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https://dejure.org/2019,37922
VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577 (https://dejure.org/2019,37922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2019 - 11 CS 19.1577 (https://dejure.org/2019,37922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 11 CS 19.1577 (https://dejure.org/2019,37922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BGB § 119
    Verzicht auf die Fahrerlaubnis und auf jegliche Rechtsbehelfe

  • rewis.io

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis und auf jegliche Rechtsbehelfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5 ; BGB § 119
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis und auf Rechtsbehelfe; keine wirksame Anfechtung; Rechtsschutzbedürfnis; Verzicht; Fahrerlaubnis; Rechtsbehelf; Anfechtung; Entziehung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5 ; BGB § 119
    Wirksame Anfechtung eines bereits erklärten Verzichts auf die Fahrerlaubnis und auf Rechtsbehelfe; Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer im Jahr 2010 wiedererteilten Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, L, M und S

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2015 - 3 L 102/15

    Sogenannter "König von Deutschland" verliert Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577
    Im Ausgangspunkt trifft es zwar zu, dass eine gegenüber einer Behörde abgegebene öffentlich-rechtliche Willenserklärung, wie hier der streitgegenständliche Verzicht, anfechtbar ist (vgl. Wendtland in BeckOK, BGB, Stand 1.8.2019, § 119 Rn. 5; BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 11 ZB 18.719 - juris Rn. 11; OVG LSA, B.v. 20.11.2015 - 3 L 102/15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13

    Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577
    Abgesehen davon ist auch im öffentlich Recht für die Auslegung einer Willenserklärung die Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtungsweise und im Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung maßgebend (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2014 - 8 B 99.13 - NVwZ 2015, 163 = juris Rn. 18).
  • BVerfG, 24.01.2002 - 2 BvR 957/99

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nach Wegfall des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577
    Im Übrigen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für den Eilantrag, weil der Antragsteller auf seine Fahrerlaubnis und jeglichen Rechtsbehelf verzichtet (vgl. BVerfG, B.v. 24.1.2002 - 2 BvR 957/99 - juris Rn. 2) und diesen Verzicht auch nicht wirksam angefochten hat.
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 11 CS 18.1777

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577
    Dies folgt - soweit der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Zwangsgeldandrohung begehrt - schon daraus, dass sich die Zwangsgeldandrohung mit der Abgabe des Führerscheins am 25. Juni 2019 erledigt und der Antragsgegner nicht zu erkennen gegeben hat, dass er das Zwangsgeld gleichwohl beizutreiben beabsichtigt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2012 - 11 CS 12.650 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 6.12.2018 - 11 CS 18.1777 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 11 ZB 18.719

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Anfechtung der Verzichtserklärung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577
    Im Ausgangspunkt trifft es zwar zu, dass eine gegenüber einer Behörde abgegebene öffentlich-rechtliche Willenserklärung, wie hier der streitgegenständliche Verzicht, anfechtbar ist (vgl. Wendtland in BeckOK, BGB, Stand 1.8.2019, § 119 Rn. 5; BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 11 ZB 18.719 - juris Rn. 11; OVG LSA, B.v. 20.11.2015 - 3 L 102/15 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 11 CS 12.650

    Unschädlichkeit eines fehlenden Beschwerdeantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577
    Dies folgt - soweit der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Zwangsgeldandrohung begehrt - schon daraus, dass sich die Zwangsgeldandrohung mit der Abgabe des Führerscheins am 25. Juni 2019 erledigt und der Antragsgegner nicht zu erkennen gegeben hat, dass er das Zwangsgeld gleichwohl beizutreiben beabsichtigt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2012 - 11 CS 12.650 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 6.12.2018 - 11 CS 18.1777 - juris Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

    Die Anfechtung von Willenserklärungen gegenüber der Behörde kommt grundsätzlich in Betracht (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - 11 CS 19.1577 -, juris Rn. 15; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 A 57/20 -, juris Rn. 7; zum Ganzen Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 22 Rn. 78).
  • VGH Bayern, 03.11.2021 - 11 CS 21.1000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Denn diese hat sich mit der Beschlagnahme des Führerscheins am 8. November 2020 erledigt (vgl. zum Zwangsgeld BayVGH, B.v. 25.10.2019 - 11 CS 19.1577 - juris Rn. 12 f.).
  • OVG Saarland, 13.05.2020 - 1 A 57/20

    Fahrerlaubnisrecht: Anfechtung einer Erklärung zum Verzicht auf eine

    Im Ausgangspunkt trifft es zwar zu, dass eine gegenüber einer Behörde abgegebene öffentlich-rechtliche Willenserklärung, wie hier der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, anfechtbar ist.(Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 25.10.2019 - 11 CS 19.1577 -, Juris, Rdnr. 15 und vom 4.7.2018 - 11 ZB 18.719 -, Juris, Rdnr. 11; OVG für das Land Sachsen-Anhalt, wie vor, Rdnr. 13) Die Einwände des Klägers gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass ihm - was hier allein in Betracht kommt - kein Anfechtungsgrund gemäß § 119 Abs. 1 BGB zur Seite steht, greifen jedoch nicht durch.
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

    Auch für die Androhung des Zwangsgeldes i.H.v. 5.000 EUR hinsichtlich des LKW in Ziff. 4 des Bescheides fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da eine Festsetzung des Zwangsgeldes bei Befolgung nicht mehr droht und insoweit ebenfalls kein rechtlicher oder tatsächlicher Vorteil mit der gerichtlichen Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erlangt werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.08.2020 - 12 LB 64/20 -, Rn. 20, juris; VGH München, Beschl. v. 25.10.2019 - 11 CS 19.1577 -, Rn. 13, juris; Beschl. v. 26.04.2012 - 11 CS 12.650 -, Rn. 13, juris; VG Göttingen, Beschl. v. 23.07.2012 - 1 B 121/12 -, Rn. 6, juris).
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